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   OVG Bremen, 29.01.2014 - 1 B 302/13   

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OVG Bremen, 29.01.2014 - 1 B 302/13 (https://dejure.org/2014,16169)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.01.2014 - 1 B 302/13 (https://dejure.org/2014,16169)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 1 B 302/13 (https://dejure.org/2014,16169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a Abs 1; AufenthG § 15a Abs 2; AufenthG § 15a Abs 4
    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Erkrankung - Unerlaubte Einreise; Absehen von der Verteilung; Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Bremen, 07.01.2014 - 1 B 290/13
    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2014 - 1 B 302/13
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 07.01.2014 - 1 B 290/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen), an der festzuhalten ist.

    Dies entspricht der mit der Prüfung zwingender Gründe durch die Ausländerbehörde beabsichtigten Filterfunktion (vgl. näher Beschluss vom 07.01.2014 - 1 B 290/13).

    Auch dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird (Beschluss vom 07.01.2014 - 1 B 290/13).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2014 - 1 B 302/13
    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.09.2007 (10 C 8.07, BVerwGE 129, 251).
  • OVG Bremen, 08.03.2013 - 1 B 13/13

    Haushaltsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, deutsches Kind,

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2014 - 1 B 302/13
    Bei den Antragstellern kommt von vornherein nur ein so genannter sonstiger zwingender Grund in Betracht, der der Verteilung entgegensteht (vgl. hierzu zuletzt Beschlüsse des Senats vom 08.03.2013 - 1 B 13/13, InfAuslR 2013, 250 und vom 14.05.2013 - 1 S 59/13).
  • LG Dessau-Roßlau, 17.01.2013 - 1 S 59/13

    Honorarprozess des Steuerberaters: Offensichtliche Unbegründetheit einer

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2014 - 1 B 302/13
    Bei den Antragstellern kommt von vornherein nur ein so genannter sonstiger zwingender Grund in Betracht, der der Verteilung entgegensteht (vgl. hierzu zuletzt Beschlüsse des Senats vom 08.03.2013 - 1 B 13/13, InfAuslR 2013, 250 und vom 14.05.2013 - 1 S 59/13).
  • OVG Bremen, 10.07.2019 - 2 B 316/18

    Umverteilung § 15 a - Verteilung; Verteilungsanordnung; Verteilungsverfahren;

    Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwar einen "zwingenden Grund" darstellen, der gemäß § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG einer Verteilung entgegen steht (OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13 -, juris Rn. 24).

    Denn die Ausländerbehörde hat auch Umstände zu berücksichtigen, die nach dem Erlass der Vorspracheverpflichtung eingetreten sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.1.2014 - 1 B 302/13 -, juris Rn. 25).

    Nach der Veranlassung der Verteilung können, wie sich schon aus dem Wortlaut von § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG ergibt, zwingende Gründe, die einer Verteilung entgegen stehen, nicht mehr geltend gemacht werden (OVG Bremen, Beschl. v. 29.1.2014 - 1 B 302/13 -, juris Rn. 25).

    Ein solches Vollstreckungshindernis tangiert allerdings nicht die Rechtmäßigkeit der Verteilungsentscheidung, sondern kann sich allenfalls auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirken (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.1.2014 - 1 B 302/13 -, juris Rn. 26).

    Es kann dahinstehen, ob gesundheitliche Gründe, die ein Vollstreckungshindernis darstellen, bereits die Zwangsmittelandrohung rechtswidrig machen (so OVG Bremen, Beschl. v. 29.1.2014 - 1 B 302/13 -, juris Rn. 26), oder ob sie sich erst auf die Anwendung des Zwangs auswirken und daher erst mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bzw. einem Antrag nach § 123 VwGO gegen eine konkret drohende Vollstreckungsmaßnahme geltend gemacht werden können.

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20

    Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung

    Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwar einen "zwingenden Grund" darstellen, der gemäß § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG einer Verteilung entgegen steht (OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 24).

    Soweit die gesundheitliche Situation der Antragstellerin ein Vollstreckungshindernis begründet - vgl. dazu sogleich 2. - wirkt sich dies nicht auf die Rechtmäßigkeit der Verteilungsentscheidung als nach den Vorschriften des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zu vollstreckender Grundverwaltungsakt aus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 26; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2019 - 18 B 842/19, juris Rn. 3; OVG R.-P., Urt. v. 25.11.2009 - 8 A 10502/09, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101 , Rn. 31).

    Gehen mit der Verteilung ernsthafte Gefahren für die Gesundheit des Betroffenen einher, gebietet es Art. 2 Abs. 2 GG daher, von ihr abzusehen (OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, Rn. 26, juris; Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 5).

    Das bestehende Vollstreckungshindernis aus Art. 2 Abs. 2 GG wirkt sich nicht erst bei der Zwangsmittelanwendung aus, sondern führt bereits zur Rechtswidrigkeit der Androhung unmittelbaren Zwangs (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, Rn. 26 juris; Hess. VGH , Beschl. v. 10.11.1995 - 14 TH 2919/94, juris Rn. 23; Bay. VGH , Beschl. v. 15.06.2000 - 4 B 98.775, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Beschl. v. 24.10.2014 - 1 EO 92/14, juris Rn. 23; Deusch/Burr, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG , Stand: 01.07.2020, § 13 VwVG , Rn. 4; Lemke, in: VwVG , 1. Aufl. 2012, § 18 Rn. 15; zweifelnd OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 7).

  • OVG Bremen, 09.03.2022 - 2 B 253/22

    Zum rechtzeitigen Nachweis "zwingender Gründe" gegen eine Verteilung nach § 15a

    An dieser ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25; Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 12) hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens fest.

    Werden solche Umstände erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen, kann sich aus ihnen ein Hindernis für die Vollstreckung des Verteilungsbescheides ergeben, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirkt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25 f.).

    An dieser ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25; Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 12) hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens fest.

    Werden solche Umstände erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen, kann sich aus ihnen ein Hindernis für die Vollstreckung des Verteilungsbescheides ergeben, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirkt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25 f.).

  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Folglich verlangt die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, dass die Ausländerbehörde auch Hinderungsgründe, die der Betroffene nach Erlass der Vorspracheverpflichtung, aber vor Veranlassung der Verteilung nachweist, berücksichtigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 5; Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25).

    g) Zur Vermeidung von Missverständnissen weist der Senat auf Folgendes hin: Die Unterscheidung zwischen vor Veranlassung der Verteilung nachzuweisenden "zwingenden Gründen" (vgl. § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG ) und erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesenen Vollstreckungshindernissen, an die höhere Anforderungen zu stellen sind als an "zwingende Gründe" (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 5, 8; Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 26), wird durch die vorliegende Änderung der Rechtsprechung nicht berührt.

  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 277/22

    Verweisung von unerlaubt eingereisten Ausländer*innen aus der

    Gründe, die erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen werden oder eintreten, können wegen der in § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG normierten zeitlichen Grenze nicht mehr gegen die Verteilungsentscheidung selbst, sondern nur noch als Vollstreckungshindernisse gegen die Zwangsandrohung eingewandt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25 f.).

    Gründe, die erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen werden oder eintreten, können wegen der in § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG normierten zeitlichen Grenze nicht mehr gegen die Verteilungsentscheidung selbst, sondern nur noch als Vollstreckungshindernisse gegen die Zwangsandrohung eingewandt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25 f.).

  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 253/22

    Nachweis von "zwingenden Gründen" gegen eine Verteilung eines

    An dieser ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25; Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 12) hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens fest.

    Werden solche Umstände erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen, kann sich aus ihnen ein Hindernis für die Vollstreckung des Verteilungsbescheides ergeben, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirkt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25 f.).

  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 1 B 33/17

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Bestandskraft der

    Verwaltungsverfahren hat diese Zuständigkeitsverteilung zur Folge, dass die Verteilungsentscheidung erst vollzogen werden darf, wenn die mit der Vorspracheverpflichtung zwingend verbundene Vorentscheidung der Ausländerbehörde darüber, dass einer Verteilung entgegenstehende zwingende Gründe nicht vorliegen, vollziehbar ist (Beschlüsse vom 07.01.2014 - 1 B 290/13 - vom 29.01.2014 - 1 B 302/13 - und vom 25.06.2014 - 1 B 30/14 -, Rn. 5, sämtlich juris).

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass ein Vollstreckungshindernis nicht vorliegt (vgl. zur Geltendmachung eines Vollstreckungshindernisses: Beschluss des Senats vom 29.01.2014 - 1 B 302/13 -, Rn. 26, AuAS 2014, S. 62).

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21

    Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung;

    Das hiernach bestehende Vollstreckungshindernis aus Art. 2 Abs. 2 GG wirkt sich nicht erst bei der Zwangsmittelanwendung aus, sondern führt bereits zur Rechtswidrigkeit der Androhung unmittelbaren Zwangs (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 26; Hess. VGH , Beschl. v. 10.11.1995 - 14 TH 2919/94, juris Rn. 23; Bay. VGH , Beschl. v. 15.06.2000 - 4 B 98.775, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Beschl. v. 24.10.2014 - 1 EO 92/14, juris Rn. 23; Deusch/Burr , in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG , 54. Edition, Stand: 01.01.2022, § 13 VwVG Rn. 4; Lemke , in: VwVG , 1. Aufl. 2012, § 18 Rn. 15; zweifelnd noch OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 7).
  • VG Minden, 30.05.2022 - 2 K 1155/19
    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 B 302/13 -, juris, Rn. 24.
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 250/20

    Verteilung nach § 15 a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

    Werden der Verteilung entgegenstehende Gründe erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen, kann sich aus ihnen - z.B. bei ernsthaften Gesundheitsgefahren - ein Hindernis für die Vollstreckung des Verteilungsbescheides ergeben, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirkt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 25 f.).
  • OVG Bremen, 25.06.2014 - 1 B 30/14

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Vollziehbarkeit der

  • OVG Bremen, 20.11.2020 - 2 B 249/20

    Verteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 AY 29/16
  • OVG Bremen, 04.02.2022 - 2 B 458/21

    Zuweisung und Verteilung einer Kindsmutter in eine Aufnahmeeinrichtung bzgl.

  • OVG Bremen, 08.05.2014 - 1 B 84/14

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; psychische Erkrankung -

  • VG Bremen, 17.11.2020 - 4 V 1652/20

    Umverteilung § 15 a - Anknüpfungstatsachen; Attest; Daueraufenthalt;

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 252/20
  • VG Berlin, 24.03.2020 - 24 K 1212.17

    Länderübergreifende Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer

  • VG Bremen, 26.10.2020 - 4 V 1980/20
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